__ liesse sich eine Anordnung der Parkplätze unter Einhaltung des Strassenabstands nur schwerlich realisieren oder ginge zu Lasten des geplanten Bauvorhabens. Ein Ausweichen auf den Restteil der Parzelle ist weder für den Pferdeunterstand noch für die Parkplätze möglich, da sich dieser Teil in der Landwirtschaftszone befindet. Die gewählte Anordnung der Parkplätze ist daher für die Beschwerdegegnerschaft die Zweckmässigste.