8/13 BVD 110/2020/170 vom Strassenabstand unterblieben sei. Den Beschwerdeführenden sei jedoch anlässlich der Einspracheverhandlung der revidierte Plan mit den beiden Parkplätzen vorgelegt worden. Sie hätten daher das Bauprojekt mit den wesentlichen Punkten erfassen können und sich anlässlich der Einspracheverhandlung nochmals detailliert zum Projekt äussern können. Dadurch sei den Beschwerdeführenden kein Nachteil erwachsen.