Der nördliche Teil dieser Parzelle im Bereich des vorhandenen Wohnhauses R.________strasse und des geplanten Neubaus liegt in der Weilerzone WZ, der Rest der Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone sowie in einem kommunalen Landschaftsschutzgebiet. Die gesamte Gegend befindet sich zudem in einem Schutzgebiet des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN-Schutzgebiet Sense-Schwarzwasser). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter 1/13 BVD 110/2020/170