Ein funktionstüchtiges QS-Sys- tem besteht ebenfalls. Aufgrund der Worst-Case-Beurteilung der adaptiven Antennen besteht schliesslich keine Gefahr vor übermässiger Strahlenbelastung. Es besteht mit anderen Worten weder eine rechtliche Grundlage noch ein tatsächlicher Grund für die vom Beschwerdeführer 23 Vgl. zum Ganzen: Informationen zur BERENIS, abrufbar unter: . 24 Vgl. dazu auch BGer 1C_97/2018 vom 3.9.2019, E. 5.4. 25 Vgl. Fachinformationen des BAFU betreffend Gesundheitliche Auswirkungen von Hochfrequenz-Strahlung, abrufbar