erforderten.23 Dies war bisher nicht der Fall.24 Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, selbst der Bund anerkenne die gesundheitlichen Risiken, die von nicht-thermischen Auswirkungen ausgingen, gilt im Übrigen Folgendes festzuhalten: Das BAFU anerkennt zwar, dass es nicht-thermische Wirkungen gibt. Es sei jedoch nicht bekannt, wie solche Effekte zustande kämen. Ebenso wenig lasse sich beim heutigen Kenntnisstand sagen, ob und unter welchen Bedingungen sie zu einem Gesundheitsrisiko würden. Das BAFU kommt daher zum Schluss, dass die Auswirkungen schwacher Hochfrequenz-Strahlung auf den Menschen zwar weiter wissenschaftlich untersucht werden müssen.