So führt Letztere in ihrer Beschwerdeantwort insbesondere aus, der heutige Mobilfunkverkehr laufe zum überwiegenden Teil noch über das 4G-Netz, weshalb es zunächst gelte, dieses 4G-Netz so leistungsfähig wie möglich zu erhalten. Zudem besässen die Nutzer mobiler Funkdienste zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sehr viele 5G-taugliche Endgeräte. Die Beschwerdegegnerin möchte deshalb zwar das 5G-Netz für die Zukunft startklar machen, demgegenüber aber die Leistungen auf dem 4G-Netz nicht unnötig verknappen. Folglich sei die für die drei adaptiven Antennen deklarierte Sendeleistung von je 200 Watt (ERP) zum heutigen Zeitpunkt ausreichend.