ten maximal die pro Antennenpanel angefragten 200 Watt (ERP) abstrahlen. Der Betrieb der Anlage mit anderen Betriebsparametern sei nicht vorgesehen und wäre nicht zulässig. Weiter führt die kantonale Fachstelle für Immissionsschutz aus, dank der grossen Effizienz in der Übertragungstechnik von 5G lasse sich dieser Dienst auch mit 200 Watt (ERP) im Alltag nutzen. Diese Ausführungen sind schlüssig und decken sich mit denjenigen der Beschwerdegegnerin. So führt Letztere in ihrer Beschwerdeantwort insbesondere aus, der heutige Mobilfunkverkehr laufe zum überwiegenden Teil noch über das 4G-Netz, weshalb es zunächst gelte, dieses 4G-Netz so leistungsfähig wie möglich zu erhalten.