b) Die maximale Sendeleistung, mit der die Mobilfunkanlage betrieben werden soll, wird durch die Angaben der Baugesuchstellerin im Standortdatenblatt definiert. Gemäss dem Standortdatenblatt vom 30. April 2019 (Revision 1.32) beträgt die maximale bewilligte Sendeleistung für die Frequenz 3600 MHz für die drei adaptiven Sendeantennen mit den Laufnummern 7, 8 und 9 je 200 Watt (ERP). Gemäss Stellungnahme der Abteilung Immissionsschutz vom 23. März 2020 handelt es sich dabei um die gesamte Summenleistung aller 64 Einzelantennen, aus denen die drei adaptiven Antennen jeweils bestehen. Alle Teilantennen zusammen dürfen mit anderen Wor-