treiberinnen zudem eine Einschränkung dar, da dadurch die Variabilität von adaptiven Antennen gerade nicht zugunsten der Mobilfunkbetreiberinnen berücksichtigt, sondern mit dem besagten Worst-Case-Szenario der Beurteilung eine konservative Berechnung zugrunde gelegt wird. Selbstverständlich werden den betreffenden Berechnungen aber die Antennendiagramme der adaptiven und nicht solche von konventionellen Antennen zugrunde gelegt. Damit wird den besonderen Eigenschaften von adaptiven Antennen in Bezug auf die Einhaltung der NISV-Grenzwerte genügend Rechnung getragen.