Das BAFU und damit dieselbe Fachbehörde, welche die Vollzugsempfehlung zur NISV erlassen hat und den Nachtrag hinsichtlich der adaptiven Antennen am Ausarbeiten ist, wandte sich im Informationsblatt «Mobilfunk und Strahlung: Aufbau der 5G-Netze in der Schweiz» vom 17. April 20198 (Informationsschreiben 5G) an die Kantone, mit dem Zweck, für die Zeit bis zur Publikation der ergänzten Vollzugsempfehlung eine einheitliche Vollzugspraxis durchzusetzen. In diesem Informationsschreiben wie auch in seinem Schreiben «Informationen zu adaptiven Antennen und 5G (Bewilligung und Messung)» vom 31. Januar 20209 empfiehlt das BAFU, adaptive