e) Das BAFU und damit dieselbe Fachbehörde, welche die Vollzugsempfehlung zur NISV erlassen hat und den Nachtrag hinsichtlich der adaptiven Antennen am Ausarbeiten ist, wandte sich im Informationsblatt «Mobilfunk und Strahlung: Aufbau der 5G-Netze in der Schweiz» vom 17. April 20198 (Informationsschreiben 5G) an die Kantone, mit dem Zweck, für die Zeit bis zur Publikation der ergänzten Vollzugsempfehlung eine einheitliche Vollzugspraxis durchzusetzen.