3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Ferner holte es bei der Abteilung Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie (AUE) eine Stellungnahme zur nichtionisierenden Strahlung (NIS) ein. Die Gemeinde beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen und auf den Eventualantrag sei nicht einzutreten bzw. der Gesamtentscheid vom 29. Januar 2020 sei vollumfänglich zu bestätigen. Die Beschwerdegegnerin beantragt ebenfalls die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der Baubewilligung.