2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 19. Februar 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung der Baubewilligung vom 29. Januar 2020 und damit sinngemäss die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei die Baubewilligung vom 29. Januar 2020 dahingehend zu ergänzen, dass die Anlage erst dann in Betrieb genommen werden dürfe, wenn der Bund eine neue Vollzugshilfe und neue Messempfehlungen für adaptive Antennen publiziert habe, der Beweis für ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem (QS-System) erbracht worden sei und das Bauvorhaben diese neuen Grundlagen erfülle.