f) Die Nähe zur Eisenbahnlinie samt der Stahlbrücke kann – wie auch die Parzellenform – die Überbauung erschweren. Der Beschwerdeführer hat seinem Baugesuch eine Aussenlärmuntersuchung bezüglich des geplanten Neubaus beigelegt.20 Die Untersuchung zeigt anhand des geplanten und vorliegend umstrittenen Bauprojekts die Lärmbelastungen entlang der Fassaden auf, indem die massagebenden Immissionsgrenzwerte in der geltenden Empfindlichkeitsstufe ES III dem berechneten Beurteilungspegel gegenübergestellt wird. Der erhöhte Beurteilungs-Emissionspegel ist bei der Berechnung der Lärmbelastungen