Gemeindestrasse weiterhin möglich. Zwar kann die unregelmässige Parzellenform die Planung und Realisierung eines Bauprojekts erschweren; es verbleibt aber immer noch genügend Fläche für einen reglementskonformen Neubau. So hat denn auch der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde ein alternatives Neubauprojekt skizziert, das die baulichen Masse einhält.16 Dass in der Konsequenz ein kleinerer Bau resultiert, begründet keine Ausnahmebewilligung.