d) Der Beschwerdeführer hat im Jahr 1991 mittels Parzellierungsgesuch seine Parzelle Heimberg Grundbuchblatt Nr. K.________ in mehrere Grundstücke unterteilt, unter anderem in das Anmerkungsgrundstück Heimberg Grundbuchblatt Nr. G.________ und in die hier umstrittene Bauparzelle Heimberg Grundbuchblatt Nr. F.________.10 Die Bauparzelle ist annähernd rechteckig und hat in der nordwestlichen Parzellenecke eine durch das Anmerkungsgrundstück bedingte Einbuchtung. Die Grundstückfläche beträgt 637 m2.11 Weiter sind auf der Bauparzelle zwei Näherbaurechte als Dienstbarkeiten12 eingetragen: