Es stehe keine vernünftige Alternative für eine Überbauung des Grundstücks mit einer Wohnbaute zur Verfügung. Eine Verkleinerung des Projekts wäre auf dem Papier möglich, aber eine vertretbare Wohnqualität für die Mehrheit der Wohnungen wäre nicht zu erreichen. Die verlangte Einhaltung des kleinen Grenzabstands gegenüber dem Grundstück Heimberg Grundbuchblatt Nr. G.________ hätte zur Folge, dass die erforderliche Gebäudebreite West-Ost unterschritten und das Konzept infolge ungenügender Gebäudegrundfläche zur Beschränkung der Auswirkungen der extremen Lärmexposition unrealisierbar wäre.