a) Der Beschwerdeführer plant auf der Parzelle Heimberg Grundbuchblatt Nr. F.________ einen Neubau, der gegenüber der Parzelle Heimberg Grundbuchblatt Nr. G.________ den kleinen Grenzabstand nicht einhält. Die von ihm ersuchte Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung dieses Grenzabstands wurde von der Gemeinde Heimberg verweigert. Dagegen wehrt sich der Beschwerdeführer. b) Der Beschwerdeführer bringt vor, wegen einer Einbuchtung durch die Nachbarparzelle Heimberg Grundbuchblatt Nr. G.________ weise die Bauparzelle eine ungünstige Parzellenform 3 Vorakten, Nr. 24. 4 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion