2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 29. September 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 28. August 2020 sowie die Rückweisung an die Gemeinde Heimberg zur Neubeurteilung und Durchführung des Baubewilligungsverfahrens. Er macht insbesondere geltend, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung betreffend Unterschreitung des kleinen Grenzabstands gegenüber der Parzelle Heimberg Grundbuchblatt Nr. G.________ seien gegeben.