1. Der Beschwerdeführer reichte am 14. November 2019 bei der Gemeinde Heimberg ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und sechs Autoabstellplätzen auf Parzelle Heimberg Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone WGb mit Lärmempfindlichkeitsstufe ES III. Im Rahmen der vorläufigen Prüfung des Baugesuchs forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer auf, diverse formelle und materielle Mängel zu beheben.1 Mit Schreiben vom 25. Februar 2020 teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer mit, der kleine Grenzabstand gegenüber der Parzelle Heimberg Grundbuchblatt Nr. G._____