c) Es ist eine Absturzsicherung nach der Norm SIA 358 anzubringen. Eine bauliche Absturzsicherung, die mindestens 15 cm von der Hinterkante der Mauer zurückversetzt ist, wird im vorliegenden Fall nicht an die Höhe der Stützmauer angerechnet. 2. Das Geländer bei der quer zur Strasse gestellten Stützmauer (Ost-West-Richtung) ist mindestens 15 cm von der Hinterkante der Mauer zurückzuversetzen. 3. Die Abstände zwischen den Stufen der Stützmauer resp. eine allfällige Böschung müssen begrünt werden (kein Kies- oder Schottergarten).