2. Das Geländer bei der quer zur Strasse gestellten Stützmauer (Ost-West-Richtung) ist mind. 15 cm von der Hinterkante der Mauer zurückzuversetzen. 3. Die Abstände zwischen den Stufen der Stützmauer resp. eine allfällige Böschung müssen begrünt werden (kein Kies- oder Schottergarten). d) Die Gemeinde äusserte sich nicht zu dieser Präzisierung. Die Beschwerdeführenden weisen darauf hin, dass die Massnahmen milder seien als diejenigen der Gemeinde, was bei den Kosten zu berücksichtigen sei.