Die Haustüre öffnet vorliegend gegen innen. Der Zugang ist vergleichbar mit einem Korridor mit seitlich angeordneter Türe. Bei diesen muss eine Mindestbreite von > 2,0 m gegeben sein, die sich nach der Formel «nutzbare Tür- oder Durchgangsbreite + Korridorbreite» berechnet.38 Nach dem Gesagten bestehen weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht besondere Verhältnisse, die eine Ausnahme von Art. 37 GBR rechtfertigen würden. Das Vorhaben ist nicht bewilligungsfähig. 7. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes