Dafür ist nicht erforderlich, mit dem Auto unmittelbar vor die Haustüre fahren zu können. Eine Strecke von rund 12 m (ab südlicher Parzellengrenze bis zur Haustüre) ist mit einem Rollstuhl zu bewältigen und stellt keine besondere Erschwernis dar. 34 Vorakten pag. 138 f. 35 Beschwerde S. 7 Rz. 25; Ausnahmegesuch, Vorakten pag. 138 36 Vgl. pag. 155, Beilage 1 37 Projektpläne Erdgeschoss und Untergeschoss 1:100, Vorakten Baubewilligungsdossier 5-2017 12/17 BVD 110/2020/168