Vom oberen Teil der Zufahrtsstrasse führte ein Weg zum Wohnungseingang.37 Mit Ausnahme des oberen Parkplatzes (der allerdings auf dem bewilligten Situationsplan immer noch eingezeichnet ist) entspricht das bewilligte Projekt insofern dem Vorschlag des früheren Projektverfassers für einen rollstuhlgängigen Zugang. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern das bewilligte Projekt nicht geeignet sein sollte, einen rollstuhlgängigen Zugang zum oberen Hauseingang zu ermöglichen. Dafür ist nicht erforderlich, mit dem Auto unmittelbar vor die Haustüre fahren zu können.