Es ist Sache der Bauherrschaft und nicht der Behörden, reglementskonforme Lösungen für einen rollstuhlgerechten Zugang zu finden. In der Planungsphase war den Beschwerdeführenden offenbar bereits bekannt, dass die Tochter möglicherweise auf einen Rollstuhl angewiesen sein wird. Die Beschwerdeführenden erstellten ihr Eigenheim denn auch behindertengerecht (breite Türöffnungen, keine Türschwellen), wie sie selber vorbringen.35 Der frühere Projektverfasser erarbeitete nach eigenen Aussagen einen Projektvorschlag für einen rollstuhlgängigen Parkplatz oberhalb des Gebäudes und einen Weg, der einen rollstuhlgängigen Zugang zum oberen Hauseingang gewährleistet hätte.