Hinzu kommt das Metallstaketengeländer, das sowohl auf der quer wie auch auf der längs zur Strasse gestellten Stützmauer montiert ist und als fester Bauteil in Erscheinung tritt. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführenden ist es nicht um 20 cm von der Mauerkrone zurückversetzt, sondern steht direkt auf der obersten Steinreihe, die lediglich etwas schmaler ist als die untere Reihe.28 Die Beschwerdeführenden rügen, es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Gemeinde das vorliegende Staketengeländer an die Höhe der Stützmauer anrechne, aber einen Maschendrahtzaun nicht berücksichtigen würde.