d) Aus einer privaten Hauszufahrt wird eine öffentliche Detailerschliessung, wenn später weitere Gebäude darüber erschlossen werden. Massgebend ist der Endzustand: Soll eine Hauszufahrt weitere Parzellen erschliessen, wird sie durch diese Funktionserweiterung zu einer Detailerschliessung.22 Die Baubewilligung des Wohngebäudes auf Parzelle Nr. Q.________ datiert vom 20. August 1973,23 es handelt sich nicht um eine altrechtliche Zufahrt. Bevor das Grundstück Nr. Q.________ in mehrere Parzellen aufgeteilt wurde, hatte die Zufahrt zum Gebäude A.________ 1 nur die Funktion einer etwas längeren Hauszufahrt. Die frühere Hauszufahrt verlief grösstenteils über die heutige Parzelle Nr. G.__