die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu entscheiden. Hinzu kommt Folgendes: Die Wegparzelle Nr. B.________ steht in Miteigentum und ist als Anmerkungsgrundstück den Parzellen Nr. Q.________, G.________ und P.________ zugeordnet. Ein Teilstück der Zufahrt verläuft über das private Grundstück Nr. P.________. Das Baugesuch für die neue Zufahrtsstrasse muss von sämtlichen Grundeigentümern unterzeichnet werden. Die Beschwerdeführenden wären daher nicht allein befugt, ein Baugesuch einzureichen, was das Verfahren über Gebühr in die Länge ziehen könnte.