g) Zusammenfassend bestehen im Baureglement der Gemeinde Lüscherz umfassende Regelungen zu Stütz- und Futtermauern. Zu prüfen ist, welche der beiden Vorschriften auf das vorliegende Stützmauerbauwerk anwendbar ist. Das umstrittene Stützmauerbauwerk verläuft mit einer Länge von rund 11,4 m entlang der Zufahrtsstrasse, die heute die Parzelle der Beschwerdeführenden und die weiter oben gelegenen Nachbarparzellen Nrn. Q.________ und P.________ erschliesst. Das untere, kürzere Eckstück des Stützmauerbauwerks steht quer zur Strasse.