zudem nicht allein von den Beschwerdeführenden eingereicht werden, weil an der als Zufahrt vorgesehenen Parzelle Nr. B.________ gemeinschaftliches Eigentum bestehe und der weitere Strassenverlauf über fremdes Eigentum führe (Parzelle Nr. P.________). Das Rechtsamt gab den Parteien Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Die Beschwerdeführenden erhielten Gelegenheit, eine Projektänderung einzureichen.