3. Gegen diesen Entscheid reichten die Beschwerdeführenden am 25. September 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, der Entscheid der Gemeinde sei insoweit aufzuheben, als das Baugesuch für die Stützmauer mit aufgesetztem Geländer abgewiesen und der Abbruch der Stützmauer mit Geländer sowie deren Rückversetzung angeordnet werde. Für die Stützmauer mit aufgesetztem Geländer sei ihnen die Baubewilligung zu erteilen. Die Beschwerdeführenden machen insbesondere geltend, dass es sich um eine Privatstrasse oder private Hauszufahrt handle, bei der die Bestimmungen des Strassengesetzes nicht anwendbar seien.