1. Am 16. Mai 2018 erteilte die Gemeinde Lüscherz den Beschwerdeführenden die Baubewilligung für den Neubau eines Einfamilienhauses auf Parzelle Lüscherz Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt am Hang und ist der gemischten Wohn- und Arbeitszone WA zugeordnet. Bei der Baukontrolle stellte die Gemeinde Abweichungen von den bewilligten Plänen fest. Unter anderem hatten die Beschwerdeführenden entlang der Zufahrtsstrasse eine Aufschüttung mit Stützmauern erstellt. Damit wird der Eingang zur Wohnung von oben her erschlossen statt mit einer Aussentreppe vom Vorplatz her. Im Untergeschoss wurde eine zusätzliche 2 ½-Zimmerwohnung eingebaut.