b) Die Beurteilung der KDP ist schlüssig und nicht zu beanstanden. Mit dieser Massnahme wird erreicht, dass sich die Anlage noch stärker an die bestehende Dachaufbaute angleicht. Weiter bewirkt die Kaschierung, dass das Baudenkmal in der historisch gewachsenen Umgebung nicht störend in Erscheinung tritt. Auch ist das fragliche Antennenmodul mit der Verkleidung vom öffentlichen Raum aus, namentlich von den beiden Aareräumen wie auch vom Schlossberg, kaum oder nur eingeschränkt wahrnehmbar, da die Dachaufbaute vom nord-, west- und ostseitigen Rand des Hauptflachdachs um mehrere Meter zurückversetzt ist. Nicht tangiert wird mit der Kaschierung die materielle Substanz des Baudenkmals: