Neben der bereits im Bauprojekt dargestellten kaminartigen Einwandung der Antenne (I) ist gemäss der Projektänderung auch eine Verkleidung der kleinen Antenne (II) am Dachaufbau vorgesehen. Aus denkmalpflegerischer Sicht ist dies zu begrüssen, da damit auch dieses Element weit weniger in Erscheinung tritt.