In der Eingabe vom 11. Januar 2021 erklärte die Beschwerdeführerin, sie habe keine Einwände zur Änderung, da die Antenne einerseits klein sei und andererseits am geplanten Ort kaum auffalle. In der Stellungnahme vom 13. Januar 2021 teilte die Stadt Thun mit, die Projektänderung entspreche den baurechtlichen Vorgaben und könne unter Vorbehalt der positiven Beurteilung durch die KDP bewilligt werden. Die BVD hat zur Beurteilung der Projektänderung die KDP einbezogen. Im Schreiben vom 2. Februar 2021 äusserte sich die KDP wie folgt zur Projektänderung: