a) Wie ausgeführt, umfasst die Projektänderung vom 2. Dezember 2020 die Kaschierung des Antennenmoduls, das direkt an der Dachaufbaute montiert werden soll. Beim Anlagegebäude «A.________» handelt es sich zwar um ein schützenswertes Baudenkmal. Im ISOS ist das fragliche Bürogebäude aber als störender, überdimensionierter Baukörper mit Leichtmetallfassaden aufgeführt. Der Schutzcharakter des Baudenkmals «A.________» ist folglich zu relativieren. In der Eingabe vom 11. Januar 2021 erklärte die Beschwerdeführerin, sie habe keine Einwände zur Änderung, da die Antenne einerseits klein sei und andererseits am geplanten Ort kaum auffalle.