c) Die Beschwerdeführerin hat ihre Beschwerde vom 25. September 2020 mit Schreiben vom 11. April 2023 zurückgezogen. Insoweit ist das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben (vgl. Erwägung 3). Das hängige Projektänderungsverfahren vor der BVD wird durch den Beschwerderückzug aber nicht hinfällig.7 2. Materielle Beurteilung der Projektänderung