Mit Schreiben vom 11. Januar 2021 teilte die Beschwerdeführerin mit, sie habe gegen die Änderung keine Einwände. In der Eingabe vom 13. Januar 2021 teilte die Stadt Thun mit, die Projektänderung entspreche den baurechtlichen Vorgaben und könne unter Vorbehalt der positiven Beurteilung durch die KDP bewilligt werden. Im Bericht vom 2. Februar 2021 äusserte sich die KDP positiv zur Projektänderung. In der Folge erhielten die Parteien Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Davon machten die Beschwerdeführerin und die Beschwerdegegnerin Gebrauch. Die Stadt Thun reichte keine Schlussbemerkungen ein.