Auch beantragte sie die Abweisung des Sistierungsantrags. Das AUE führte in der Stellungnahme vom 27. November 2020 aus, aus den Eingaben der Beschwerdeführenden ergäben sich keine neuen Erkenntnisse. Die geplante Anlage erfülle die Bestimmungen der NISV3 und sei daher aus seiner Sicht bewilligungsfähig.