2. Gegen den Gesamtentscheid reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. September 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie bitten den angefochtenen Entscheid nicht zu bewilligen und das Baugesuch abzulehnen oder allenfalls zu sistieren. Sinngemäss beantragt sie damit die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 27. August 2020 der Stadt Thun und die Erteilung des Bauabschlags. Sie kritisiert, das Standortdatenblatt enthalte betreffend die 5G-Antennen falsche Angaben. Zudem seien die Ausführungen im angefochtenen Entscheid zur Gesamtplanung, den Bemessungsgrundlagen, dem Messsystem und dem Qualitätssicherungssystem (QS-System) falsch.