1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 8. April 2019 bei der Stadt Thun ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf Parzelle Thun Grundbuchblatt Nr. F.________ (Baurecht Nr. 3423). Die Parzelle liegt in der Bauzone Wohnen/Arbeiten (W/A3+), der Zone für Planungspflicht «C Bälliz» sowie im Altstadtgebiet A III «Bälliz». Die Mobilfunkanlage soll auf dem Flachdach des Attikageschosses des Bürogebäudes «A.________» platziert werden. Das Bürogebäude weist neben einem eingeschossigen Attikageschoss einen voluminösen, zweigeschossigen Technikaufbau auf.