Beschwerdeführenden sich hier auf Vorbringen in ihren Einsprachen beziehen, wonach das Bauvorhaben nicht sinnvoll oder nötig sei,29 durfte sich die Vorinstanz mit dem Hinweis begnügen, dass im Baubewilligungsverfahren die Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit des Vorhabens nicht zu überprüfen sei. 9. Ergebnis und Kosten