In ihrer Beschwerde erläutern die Beschwerdeführenden, auf dem Projektänderungsplan vom 6. März 2020 seien die zweitletzten Höhenkoten beidseitig des Wegs kurz vor der Einmündung in die J.________strasse mit 566.04 und 566.17 m.ü.M. vermerkt. Vor dem Grundstück der Beschwerdeführenden werde das Gefälle gar nicht angegeben.