Das Verhältnis der Ersatzpflanzung zu den Dimensionen des Bauvorhabens ist hinsichtlich der Vollwertigkeit der Ersatzpflanzung nicht entscheidend, sondern vielmehr ihr Wert für die Wahrung des örtlichen Landschafts- bzw. Siedlungscharakters.20 Vorliegend ist als Ersatz mehrerer zu fällender Bäume eine rund 150 m lange Hecke aus 1,50-2,50 m hohen einheimischen Sträuchern vorgesehen. Unter Berücksichtigung dieser Ersatzpflanzung ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz die Baumfällung bewilligte. 7. Hindernisfreies Bauen