Im Hinblick auf die Ersatzpflanzung muss Gleichwertigkeit, nicht Gleichartigkeit gemeint sein, denn es liegt in der Natur der Sache, dass gefällte alte Bäume nicht mit ebenso alten Bäumen ersetzt werden können. Das Verhältnis der Ersatzpflanzung zu den Dimensionen des Bauvorhabens ist hinsichtlich der Vollwertigkeit der Ersatzpflanzung nicht entscheidend, sondern vielmehr ihr Wert für die Wahrung des örtlichen Landschafts- bzw. Siedlungscharakters.20 Vorliegend ist als Ersatz mehrerer zu fällender Bäume eine rund 150 m lange Hecke aus 1,50-2,50 m hohen einheimischen Sträuchern vorgesehen.