7/13 BVD 110/2020/166 verzeichneten Liegenschaften, bestehe hier kein überwiegendes Interesse am Bauvorhaben bzw. an der Fällung. Aus einer Vereinbarung vom 12./13. Mai 2020 zwischen Einsprechenden und der Beschwerdegegnerin lasse sich ableiten, dass letztere auf den Fussweg weniger Wert lege als auf den Bau der geplanten Schwimmhalle. Ausserdem erscheine fraglich, ob die Ersatzpflanzung genüge; vorgesehen sei eine rund 150 m lange Hecke, wobei der geplante Weg knapp 300 m lang sei.