Die Beschwerdegegnerin bestätigt in ihrer Beschwerdeantwort, dass Stadtgrün nicht zum Stadtplanungsamt gehört. Das Stadtplanungsamt führe in Absprache mit dem Bauinspektorat jeweils eine Subkoordination durch und hole, wenn nötig, die Stellungnahme von Stadtgrün ein. Diese fliesse dann in die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes ein. Hinsichtlich des streitigen Bauprojekts habe Stadtgrün schon vor Durchführung der Subkoordination der Baumfällung und Ersatzpflanzung zugestimmt, weshalb das Stadtplanungsamt keine formelle Stellungnahme von Stadtgrün mehr eingeholt habe.