_ einen Garten, der für das Projekt entfernt werden müsste. Dieser Garten wird im Bauinventar nicht aufgeführt. In der Nähe der J.________strasse befindet sich sodann die Liegenschaft J.________strasse (Parzelle Nr. H.________), welche im Bauinventar der Stadt Bern als erhaltenswert eingestuft ist, ohne Bestandteil einer im Bauinventar aufgenommenen Baugruppe zu bilden. Bei diesem Objekt ist im Bauinventar vermerkt, dass auch der Aussenraum von denkmalpflegerischem Interesse sei. Dieser Aussenraum wird von Bauvorhaben aber nicht beansprucht. Bei den beiden inventarisierten Liegenschaften handelt es sich nicht um sogenannte K-Objekte.