Ausserdem seien auf Bundesebene Bestrebungen im Gang, Kindern bis 12 Jahren das Velofahren u.a. auf Fusswegen zu erlauben. Bereits heute ist das Befahren von Fusswegen mit fahrzeugähnlichen Geräten (fäG) wie Rollschuhen, Inline-Skates, Trottinettes, Rollbrettern, Kindertraktoren, Kinderrädern oder Laufrädern13 erlaubt.14 Daher leuchtet ein, dass ein Fussweg, der für ein friedliches Nebeneinander von verschiedenen Nutzerinnen und Nutzern gedacht ist, eine komfortable Breite aufweisen soll. Die geplante Asphaltierung liegt insbesondere auch im Interesse von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern. Auf der Parzelle Nr. A.